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Kooperationen

Schura Hamburg - Mitgliedschaft

Schura Hamburg (SCHURA – Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V.; Hamburg VR 16234) ist ein im Juli 1999 erfolgter Zusammenschluss von mehreren Moscheevereinen und weiteren muslimischen Einrichtungen und Bildungsträgern in Hamburg. Die Schura ist ein Dachverband auf Landesebene, der versucht als eine Vertretung der Muslime in Hamburg Anerkennung zu finden. Sie vertritt (Stand 2009) ca. 40 verschiedene Moscheegemeinden sowie islamische Frauen-, Kultur- und Studentenvereinigungen und organisiert, neben türkischen, arabischen und deutschen Vereinen, auch multiethnische Gruppen. In der Schura Hamburg sind auch einzelne Gemeinden der türkischen Organisation DITIB vertreten. Schätzungen zufolge gibt es in Hamburg mehr als 120.000 Muslime. Die Schura gibt an, 80 % dieser Muslime zu vertreten. Die tatsächliche Zahl dürfte weit darunter liegen. Wenn man nur davon ausgeht, dass sämtliche Besucher des Freitagsgebets sich von der Schura vertreten fühlen, dann dürfte die Zahl der vertretenen Muslime sich auf höchstens 10.000 schätzen lassen. Realistisch wäre wohl eine Zahl zwischen 5.000 und 8.000 Muslimen in der Hansestadt, für welche die Schura sprechen kann. 2007 stand die Schura neben der DITIB und den Alevitischen Gemeinden in Hamburg mit dem Senat in Verhandlungen für die Einführung eines islamischen Religionsunterrichtes. Außerdem gibt es Bemühungen dahingehend als Religionsgemeinschaft von der Stadt Hamburg anerkannt zu werden bzw. einen Staatsvertrag für Muslime auf den Weg zu bringen. Özlem Nas, Frauenbeauftragte der Schura und Funktionärin des BIG e.V. vertrat die Schura im Hamburger Integrationsbeirat während dessen 20. Legislaturperiode. Die Schura setzt sich nach eigenen Angaben entschieden gegen Ehrenmorde und Zwangsverheiratungen ein.[7] Zudem lehnt sie im Namen der Muslime Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung ab, mit dem Hinweis, dass der Islam „im Falle von Unrecht und Unterdrückung“ ein Widerstandsrecht anerkenne. Ein solcher Widerstand müsse jedoch „maßvoll und wohl abgewogen“ sein. Ein gewaltsamer Widerstand sei dann erlaubt, wenn „zur Befreiung von schwerer Unterdrückung“ keine andere Möglichkeit verbleibe. Solange Rechtsstaatlichkeit und Demokratie herrschten, hält die Schura den Eintritt dieses Tatbestands jedoch für ausgeschlossen und Gewalt für nicht legitim. In den Berichten des Hamburger Verfassungsschutzes seit 2008 wird die Schura nicht ausdrücklich erwähnt. Allerdings wird in ihnen regelmäßig berichtet, dass das Islamische Zentrum Hamburg (IZH), dessen propagiertes Gesellschaftsverständnis als im Widerspruch zu den Prinzipien und Werten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehend bewertet wird, innerhalb der Vereinigung in führender Position mitwirkt.

Integrationsbeirat Hamburg-Mitte

Der Integrationsbeirat berät die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) und den Hamburger Senat zu integrationspolitischen Fragen. Der Beirat wirkt insbesondere an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Hamburger Integrationskonzeptes mit. Darüber hinaus greift der Beirat aktuelle Themen aus dem Bereich der Integration auf. Er kann zu integrationsbezogenen Themen und Vorhaben Stellung nehmen und Vorschläge für die Besetzung von Gremien der Hamburger Verwaltung durch Personen mit Migrationshintergrund unterbreiten. Der Integrationsbeirat wirkt zudem als „Integrationsmultiplikator“ umsetzungsorientiert in alle Bereiche der Gesellschaft hinein, indem die Mitglieder in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen aktiv zur Integrationsförderung beitragen.

Begleiterausschuss

Im Begleitausschuss arbeiten Zivilgesellschaft, Verwaltung, Politik und Vertreterinnen und Vertreter des Jugendforums gemeinsam an der Ausrichtung der Lokalen Partnerschaften für Demokratie und der Umsetzung der Ziele. Gemeinsam mit dem federführenden Amt und der Koordinierungs- und Fachstelle werden die Eckpunkte der Gesamtstrategie festgelegt und entschieden, welche Projekte (Einzelmaßnahmen) der Zielerreichung dienen. Der Begleitausschuss spricht jeweils seine Förderempfehlung aus. Er nimmt dabei diese Aufgaben als strategisch handelndes und regelmäßig tagendes Gremium wahr. Die Aufgaben des Begleitausschusses sind durch das Bundesprogramm Demokratie leben! Vorgegeben.

Der Begleitausschuss der Lokalen Partnerschaften für Demokratie setzt sich aus drei politischen Vertreterinnen und Vertretern, die aus dem Ausschuss für Soziales bestimmt werden, zwei Vertreterinnen und Vertretern des Bezirksamtes, zwei Mitgliedern des Jugendforums sowie mehrheitlich aus Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft zusammen. Er trifft sich fünfmal im Jahr und spricht sich nach ausgiebiger Prüfung der eingereichten Anträge für oder gegen eine Förderung aus dem Aktions- und Initiativfonds aus.

Stadtteilkonferenz

Die Stadtteilkonferenz besteht bereits seit vielen Jahren und wurde als Gremium der im Stadtteil  ansässigen Einrichtungen gegründet. Das Ziel der Stadtteilkonferenz ist es, Informationen, Meinungen und Vorschläge zwischen den Einrichtungen und Institutionen auszutauschen und zu koordinieren. Die Stadtteilkonferenz setzt sich aus den Vertreterinnen und Vertretern aller Einrichtungen des Stadtteils zusammen. So nehmen z. B. die ansässigen Schulen, Kindergärten, Beratungsstellen, Hilfseinrichtungen, Kirchengemeinden, Moscheegemeinden und das Quartiersmanagement an der Stadtteilkonferenz teil.

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